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§ 130 StGB greift! Yasmin Fahimi, SPD Generalsekretärin - AFD Wähler BRAUNE Suppe. Volksverhetzung!

by homment | 15.09.2014 | Views: 863

§ 130 StGB greift! Yasmin Fahimi, SPD Generalsekretärin - AFD Wähler BRAUNE Suppe. Volksverhetzung!

Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in Deutschland eine Straftat nach § #130 StGB

Den Tatbestand einer #Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


§ #130 StGB greift! Yasmin #Fahimi, #SPD #Generalsekretärin - #AFD Wähler BRAUNE Suppe. #Volksverhetzung! § 130 StGB. 


https://www.youtube.com/watch?v=--Wm8zPTSZs

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