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This Site is for saleDeutsches Reich noch Rechtsfähig: Briefe für vier Cent zugestellt
Mit einem Kniff Portokosten reduzieren
Briefe für vier Cent in Meppen zugestellt
Meppen. Kim Ole Andersen ist kein geiziger Mensch. Aber er ist neugierig und probiert gerne Sachen aus. Das hat den 45-jährigen Meppener dann doch auf eine Spur geführt, Geld zu sparen: beim Porto. In mehreren Versuchen schaffte es der Geschäftsführer einer Firma in Nödike, Briefe für schlappe vier Cent von der Post befördern zu lassen.
Für ein Mini-Porto verschickt der Meppener Kim Ole Andersen fleißig Briefe und ist überrascht, dass sie zugestellt werden. Foto: Matthias Brüning
Einen mit den Buchstaben F.R.G., „NON DOMESTIC“ und eckigen Klammern um die Postleitzahl versehenen Brief adressierte er an sich selbst. Den versah er mit einer Sechs-Cent-Marke. Die Zustellung...
(Der Artikel ist leider kostenpflichtig: hier weiterlesen)
Zur Sache
Den Brief normal mit Absender und Adressat beschriften, die Postleitzahl dabei jedoch in eckige Klammern setzen und folgenden Zusatz aufs Kuvert schreiben: „NON DOMESTIC F.R.G“. Übersetzt heiß das, nicht innerstaatlich (der) Bundesrepublik Deutschland. Unter die Briefmarke(n) das Versanddatum setzen und eigenhändig unterschreiben.
Um sicherzugehen, kann man, so Andersen, noch den Zusatz wählen, den Bundesstaat des ehemaligen Kaiserreiches unter die Adresse zu schreiben, Meppen zum Beispiel gehörte damals zu Preußen.
Die Briefmarken kann man als Individualwert am Briefmarkenautomaten drucken oder sich 2-Cent-Marken als Ergänzungswert (nach der letzten Portoerhöhung erschienen) besorgen. (cw)
Leserkommentar
Grüß Gott,
ich kann das Versenden mit nur 4-Cent zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht urteile 1973:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
=> BVerfGG §31 - Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Oder einfacher:
Siehe UN-Feindstaatenklausel, dass Deutschland immer noch als Feindstaat angesehen wird.
Die BRD ist laut GG nur eine Verwaltung, siehe GG Art 133 .
Man siehe sich mal auf Youtube das Video von Carlo Schmidt an
(Rede von Carlo Schmidt am 08.09.1948 über das Grundgesetz)
Besatzerungsstatut ist in Kraft !
Siehe Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz .
Artikel 4 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts
§ 3 Folgen der Aufhebung
=> Die Aufhebung der Aufhebung ist gleich die Wiedereinführung !
SHAEF und SMAD Gesetze sind immer noch in Kraft und in diesen heißt es (SHAEF) die Deffinition von Deutschland e) Deutschland bedeutet das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Liebe Zeitung, recherchiert selbst alles nach ! :)
Grüße