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This Site is for saleWeshalb wurde der 48-jährige Mann aus Memmingen erschossen?
Am Anfang standen Beleidigung und Verleumdung und am Ende der Tod.
Der 48-Jährige war zu einem Jahr Haftstrafe wegen obiger Delikte verurteilt worden und zu deren Vollzug nicht termingerecht erschienen. Gleich sechs Zivilfahnder passten ihn vergangenen Mittwoch vor seiner Wohnung in Memmingen ab, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Der Mann ging dann angeblich mit einem Messer auf die Beamten los, worauf diese zunächst vergeblich Pfefferspray einsetzten und anschließend mit der Waffe den tödlichen Schuss bzw. die tödlichen Schüsse abgaben (die Augsburger Allgemeine schreibt, dass man von mehreren Schüssen ausging, der sonstige "Mainstream" berichtet mit demselben, im Wortlaut identischen Text, lediglich von einem Schuss).
Nun muss man grundsätzlich damit rechnen, erschossen werden zu können, wenn man auf Polizeibeamte mit einem Messer losgeht. Auch liegt mir billige Beamtenschelte fern, zumal ich die näheren Umstände nicht kenne. Ich bedaure das Opfer und seine Angehörigen zutiefst, aber auch der Beamte hat mein Mitgefühl.
Als Bürger müssen jedoch folgende Anmerkungen und Fragen erlaubt sein:
Es wurde nicht berichtet, dass der Mann bisher als gewalttätig bekannt oder vorbestraft war. Wenn man an die "Strafen" eines Herrn Edathy denkt oder an jene jugendlicher Schläger, Treter, "Ehrenmörder" und Vergewaltiger, "Spendenempfänger", Flugmeilenbetrüger.... dann mutet ein ganzes Jahr Haftstrafe "nur" wegen Beleidigung und Verleumdung schon drakonisch an.
Wen hat der 48-Jährige denn so beleidigt? Laut Zeitungsberichten kamen ganze sechs Mann zum Einsatz, weil der Mann aufgrund seines Verhaltens bei Behörden einschlägig bekannt gewesen sein soll. Könnte es sein, dass die drakonische Freiheitsstrafe vielleicht von der Beleidigung eines Beamten herrührt? Könnte es sein, dass der Memminger vielleicht zu jenem Typus temperamentvoller Männer gehörte, denen Beamtenwillkür und Arroganz ab und an die Sicherung durchbrennen lässt? War er deshalb ein Verbrecher? Dieser Mann hat anscheinend zuvor weder jemandem gedroht noch Gewalt angewendet. Er hat beleidigt und verleumdet. Sollte das Beamten einer Behörde gegolten haben, kann dies mitunter schnell passiert sein, ohne dass es einem gleich bewusst wird. Das ist zwar keine Entschuldigung für Beleidigung und Verleumdung - aber kriminell ist das aus dem "Volksempfinden" heraus nicht.
Ich selbst war in meiner etwas wilden aber keineswegs kriminellen Jugend zweimal Messerattacken ausgesetzt, ohne dass mir fünf Mann zur Seite gestanden hätten. Einmal sogar während der Ferienarbeit als Aufsicht eines großen Badesees, als ich einen etwa gleichaltrigen Badegast mit Migrationshintergrund des Platzes verwies. Ich war unbewaffnet aber kampfsporterprobt und hatte den Fall nicht einmal zur Anzeige gebracht, weil er sich hinterher entschuldigte, das Messer abgab und mich anflehte aufgrund einer Vorstrafe von einer Anzeige abzusehen.
Das von der Polizei verwendete Pfefferspray ist wesentlich wirkungsvoller als das im Handel erhältliche.Da vor den Schüssen versucht wurde, den Mann mittels dieses Sprays abzuwehren, ist wohl davon auszugehen, dass der Messerangriff nicht völlig überraschend kam. Weshalb konnten sechs Mann mit mutmaßlicher Nahkampfausbildung und entsprechender körperlicher Fitness den 48-Jährigen nicht überwältigen, ohne dass einer zur Schusswaffe greifen musste? Verfügt die Polizei über keine Schlagstöcke oder sonstige geeignete Abwehrmittel? Wie weit war der Mann von dem Beamten entfernt, als dieser zur Waffe griff? Hatten die restlichen fünf Einsatzkräfte keine Gelegenheit, den Mann während des Angriffs auszuschalten? Wenn nicht, weshalb wurde nicht auf die Beine etc. geschossen? Der Mann konnte ja nicht weit entfernt gestanden haben, wenn von dem Messer Gefahr drohte. Werden solche Einsätze unzureichend geplant oder sind die Beamten dazu nicht hinreichend ausgebildet?
Solche Fragen müssen erlaubt sein. Denn Beleidigung darf nicht zum Tod führen. Nicht nur bei Ehrenmord. Ich sehe hier die eigentliche Schuld aber weder bei der Polizei noch bei dem Mann, sondern bei Dritten. Das darf ich aber nicht ansprechen. Es könnte sich ja um Verleumdung oder Beleidigung handeln.